AGB



         Allgemeine Verkaufs/Vermietbedingungen  Firma Anhänger Frewer


Geltungsbereich


(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich bei allen von uns getätigte Geschäftsabläufen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte wie Abmahnungen Vertragsverhandlungen eines Vertrages, sowie Auskünften und unserem Vermietgeschäft.

Der Mieter erkennt mit seiner Unterschrift auf der Vorderseite diese Geschäftsbedingungen an. Im Gegenzug hat der Mieter den  Mietvertrag erhalten.



§ 1Angebot und Vertragsabschluss

Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

•Es gilt für den Umfang der Lieferung ist unser schriftliches Angebot bzw. unsere Auftragsbestätigung maßgebend

• Die auf unserer Onlinepräsenz angegebenen Werte sind nur durch einen schriftlichen Vertrag maßgebend.

§ 2Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 3Preise und Zahlung

(1)In unseren Preisen ist (sind) die Umsatzsteuer (und Verpackungskosten) enthalten bei Gebrauchtfahrzeugen ist dies nicht der Fall. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen (nicht) enthalten. Die Preise gelten ab Hauptsitz Gütersloh.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen oder gegen Barzahlung. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort bei Abholung fällig. Eine Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt uns offen.

Als Mietpreis gelten die im Mietvertrag festgesetzten Preise die auch auf unserer Onlinepräsenz abrufbar sind.

Bei Vertragsunterzeichnung ist eine Kaution in Höhe von 100€ zu erbringen. Der gesamte Mietpreis ist grundsätzlich nach Rückgabe und der Begutachtung des Fahrzeuges zahlbar und wird mit der Kaution verrechnet. Wird das Fahrzeug später als vertragliche kulanzfrist 1/2Std vereinbart ist zurückgegeben haftet der Mieter für Bearbeitungsgebühren und Verzugszinsen in Höhe einer Tagesmiete pro 12 Std Verzug. Weitergehende Ansprüche des Vermieters aus Verzug bleiben hiervon unberührt. 



§ 4Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5Lieferzeit

(1) Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermin bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.

(2) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(3) Der Besteller kann 2 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns schriftlich auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

(4) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

(5) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

Gefahrübergang bei Versendung

Sobald die Ware unser Lager verlässt geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

Fahrzeugzustand und Gebrauch Miete

Der Mieter hat das Fahrzeug nach dem dafür zulässigen Gebrauch einzusetzen und alle technischen Regeln wie Belastungsgrenze zu beachten und nicht zu überschreiten. Dazu nötige Informationen hat er sich vor der Anmietung beim Vermieter einzuholen. Der Mieter hat den Anhänger regelmäßig zu überprüfen, ob sich dieser im verkehrssicheren Zustand befindet, sowie dass der Anhänger ordnungsgemäß verschlossen und sicher abgestellt ist. Der Mieter haftet in voller Höhe bei unsachgemäßen Gebrauch oder von Ihm verschuldeten Schäden am Fahrzeug. Dem Vermieter ist es erlaubt die gezahlte Kaution bis zur Klärung des Sachverhaltes einzubehalten. .

Unfälle / Diebstahl Miete

Der Mieter hat sofort nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigem Schaden hat der Mieter die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen zudem hat der Mieter uns auf gleichem Wege bei selbstverschuldete Unfälle ohne dritte zu informieren   und mich zu informieren. Ein vollständiges Unfallprotokoll sowie eine schriftliche Persönliche Äußerung sind innerhalb von 24h nach dem Unfall bei uns im Hauptsitz abzugeben.   

6. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nur Rahmen der bestehenden Kraftfahrzeugversicherung für den jeweiligen Mietanhänger oder bei grober durch den Mieter bewiesener Fahrlässigkeit. Für Schäden die am Zugfahrzeug durch den Anhänger entsteht, haftet der Vermieter nicht.

Haftung des Mieters

Der Mieter haftet grundsätzlich für sämtliche nicht im Übergabeprotokoll vor Herausgabe des Fahrzeuges festgehaltenen Schäden am Fahrzeug bei Abgabe. Er haftet zudem in voller Höhe für Reparaturkosten im Schadensfall auch für Abschleppkosten Sachverständigengebühren, Wertminderung und Mietausfall. Die Anhänger sind haftpflichtversichert sowie mit EUR 150,00 Selbstbeteiligung teilkaskoversichert nach den Bedingungen der Versicherung. Der Vermieter haftet für keinerlei Schäden am Zugfahrzeug durch z.B Überladung nicht Einhaltung der Anhängelasten des Zugfahrzeuges .Für Reifenschäden, wie z. B. Platten, Bordsteinschäden  haftet der Mieter. Bei Beschädigungen durch den Mieter oder dritte trägt dieser sämtliche Kosten für die Instandsetzung und Rückholung des Anhängers zu unserem Standort in 33330 Gütersloh.

8. Benutzung des Anhängers Vermietung

Der Anhänger darf nur vom Mieter geführt werden und nicht an dritte überlassen werden. Die Ladung muss ordnungsgemäß gesichert sein und eine überhöhte Ladung ist nicht gestattet. Schlechte Straßenverhältnisse sind mit angepasster Geschwindigkeit zu befahren. Die Bundesrepublik Deutschland darf mit dem Mietfahrzeug nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters verlassen werden. 

Rückgabe des Anhängers

Die Rückgabe hat fristgerecht wie vereinbart nach telefonischer Absprache an unserem Hauptsitz zu erfolgen. Das Fahrzeug muss mit sämtlichen Papieren und Unterlagen/Zubehör zurückzugeben. Der Vermieter ist berechtigt Schadenersatz bei Verlust dieser Dinge zu berechnen in Form von Tagesmiete bis zur Wiederbeschaffung und dem Neuwert der verlorenen Teile. Bei grober Verschmutzung in Form von nicht gereinigten Fahrzeugen ist eine Reinigungsgebühr von einer Tagesmiete vom Mieter zu zahlen.

11. Ersatzleistung/Reservierungen

Ist eine Nutzung bzw. Verfügbarkeit des Anhängers nicht möglich erhält der Mieter seine Mietvorauszahlung zurück. Reservierungen sind gegen Anzahlung einer Tagesmiete 14Tage im Voraus möglich kurzfristig telefonisch wird das gewünschte Fahrzeug nur nach Verfügbarkeit max. 30 min reserviert. Ein Schadenersatzanspruch bei plötzlicher nicht  Verfügbarkeit ist in allen Fällen ausgeschlossen. 

13. Schriftform / Rücktritt

Ein Rücktritt von der Reservierung ist ausgeschlossen.

14. Datenschutzklausel

Name, Anschrift, Telefonnummer des Mieters, sowie offene Forderungen, die dem Vermieter gegen den Mieter zustehen werden für etwaige Ansprüche archiviert.


§ 6Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden

§ 7Gewährleistung und Mängelrüge


(1)Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2)Es gilt die Gewährleistung des Herstellers.

(3).Bei dem Verkauf gebrauchter Güter an Privat  Verbraucher im Sinne des BGB  beträgt die Gewährleistungsfrist 12Monate jedoch nicht für vertraglich festgehaltene Mängel oder bei Verkauf als Bastlerfahrzeug.Bei Verkäufen an Unternehmen wird die Gewährleistung auf 1 Jahr bei Neufahrzeugen reduziert bei Gebrauchtfahrzeugen ganz ausgeschlossen. Vor Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.


•Offensichtliche Mängel haben die Verbraucher uns schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Abholung oder bei Erhalt der Ware mitzuteilen ansonsten entfällt der Gewährleistungsanspruch. Verdeckte Mängel innerhalb 1 Woche.



(1)Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend,

(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel spitze Schaufeln, mangelhafter Ladungssicherung ungeeignete Ladungen oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Zur Klärung des Sachverhaltes/Mangel hat der Käufer das Fahrzeug fristgerecht an unserem Firmensitz vorzuführen. Die dabei entstehenden kosten trägt der Käufer/Mieter .Erfüllungsort für Mangelbeseitigungsarbeiten ist unser Firmensitz.


Ein Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines leicht fahrlässigen Verhaltens, das keine Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) darstellt, besteht nicht, soweit keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt. Der Anspruch auf Schadensersatz wegen nicht, verspätet oder mangelhaft erbrachter Leistung verjährt in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

Mediationsklausel

Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung eine Mediation bei der Bielefelder Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte der IHK Bielefeld  durchzuführen.



§ 8Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Gütersloh 03.08.2016